Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein
Zwölf Städte und Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Gottmadingen, haben beschlossen, ihre nach der Gutachterausschussverordnung zu erfüllenden Aufgaben auf die Stadt Singen zu übertragen und dort einen Gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein zu bilden. Dieser hat seine Arbeit zum 1. Januar 2020 aufgenommen.
Anträge sind bitte an den Gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein zu richten.
Gebührensatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses "Hegau-Hochrhein" bei der Stadt Singen vom 06.10.2020 (322 KB).
Die Aufgaben sind in den §§ 193 ff. Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Ermittlung von Bodenrichtwerten sowie die Erteilung von Bodenrichtwertauskünften.
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) für Bauland (das heißt baureifes Land) zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Sie sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Der gemeinsame Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen (Hohentwiel) hat gemäß § 196 des Baugesetzbuches für bebaute und unbebaute Grundstücke Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein zum Stichtag 31.12.2020 und 01.01.2022 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte können unter folgendem Link auf BORIS-BW abgerufen werden: Gutachterausschuesse-bw
Telefonische Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erhalten Sie beim gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen unter Telefonnummer: 07731 85-490.